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   BVerwG, 06.02.2013 - 4 B 39.12   

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BVerwG, 06.02.2013 - 4 B 39.12 (https://dejure.org/2013,2335)
BVerwG, Entscheidung vom 06.02.2013 - 4 B 39.12 (https://dejure.org/2013,2335)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Februar 2013 - 4 B 39.12 (https://dejure.org/2013,2335)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 1 BauGB
    Versagung einer Baugenehmigung, wenn unterschiedliche Nutzungen in mehreren Etagen zur Genehmigung gestellt werden und ein Teil dieser Nutzungen unzulässig und die zulässigen Nutzungen ohne die unzulässigen Nutzungen verwirklicht werden können

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf rechtliches Gehör i.R.d. Frage der Geltungsdauer eines Bauvorbescheides

  • rewis.io

    Versagung einer Baugenehmigung, wenn unterschiedliche Nutzungen in mehreren Etagen zur Genehmigung gestellt werden und ein Teil dieser Nutzungen unzulässig und die zulässigen Nutzungen ohne die unzulässigen Nutzungen verwirklicht werden können

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3
    Anspruch auf rechtliches Gehör i.R.d. Frage der Geltungsdauer eines Bauvorbescheides

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07

    Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren;

    Auszug aus BVerwG, 06.02.2013 - 4 B 39.12
    Die Frage ist mit dem Verwaltungsgerichtshof zu bejahen (vgl. auch Urteil vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 4 C 3.04 - BVerwGE 122, 117 ; Urteil vom 29. Januar 2009 - BVerwG 4 C 16.07 - BVerwGE 133, 98 Rn. 11).
  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04

    Windfarm, Änderung einer -; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 06.02.2013 - 4 B 39.12
    Die Frage ist mit dem Verwaltungsgerichtshof zu bejahen (vgl. auch Urteil vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 4 C 3.04 - BVerwGE 122, 117 ; Urteil vom 29. Januar 2009 - BVerwG 4 C 16.07 - BVerwGE 133, 98 Rn. 11).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89

    Bauplanungsrecht: Begriff der betrieblichen Einheit bei bloßer Belegenheit zweier

    Auszug aus BVerwG, 06.02.2013 - 4 B 39.12
    Es ist Sache des Bauherrn, durch seinen Genehmigungsantrag den Inhalt des Vorhabens festzulegen, soweit er sich dabei innerhalb derjenigen Grenzen hält, die einer Zusammenfassung oder Trennung objektiv gesetzt sind (Urteil vom 20. August 1992 - BVerwG 4 C 57.89 - BRS 54 Nr. 50).
  • BVerwG, 21.12.1992 - 4 B 182.92
    Auszug aus BVerwG, 06.02.2013 - 4 B 39.12
    Die Klägerin zeigt nicht auf, dass der Verwaltungsgerichtshof in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden Rechtssatz einem ebensolchen Rechtssatz des Senats im Beschluss vom 21. Dezember 1992 - BVerwG 4 B 182.92 - (BRS 55 Nr. 42) widersprochen hat.
  • BVerwG, 06.06.2019 - 4 C 10.18

    Eigenart der näheren Umgebung; Faktisches Baugebiet; Gebietserhaltungsanspruch;

    Es ist Sache des Bauherrn, durch seinen Genehmigungsantrag den Inhalt des Vorhabens festzulegen, soweit er sich dabei innerhalb der Grenzen hält, die einer Zusammenfassung oder Trennung objektiv gesetzt sind (BVerwG, Urteil vom 20. August 1992 - 4 C 57.89 - Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 47 S. 9 und Beschluss vom 6. Februar 2013 - 4 B 39.12 - juris Rn. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.2018 - 3 S 778/18

    Nutzungsänderung einer Ladeneinheit in eine Wettannahmestelle

    aa) Es ist Sache des Bauherrn, durch seinen Genehmigungsantrag "das Vorhaben" und damit den Gegenstand der bauplanungsrechtlichen Beurteilung festzulegen, soweit er sich dabei innerhalb derjenigen Grenzen hält, die einer Zusammenfassung oder Trennung einzelner Baumaßnahmen objektiv gesetzt sind (BVerwG, Beschl. v. 6.2.2013 - 4 B 39.12 - juris; Beschl. v. 21.8.1991 - 4 B 20.91 - DVBl. 1992, 40; Urt. v. 4.7.1980 - 4 C 99.77 - NJW 1981, 776).
  • VGH Bayern, 29.02.2024 - 22 A 22.40018

    Windpark, Windenergieanlagen, anerkannte Umweltvereinigung, durch anerkannte

    Ob ein Bauherr (Betreiber) ein Gesamtvorhaben (vorliegend einen Windpark) oder mehrere Einzelvorhaben (vorliegend jede Windenergieanlage einzeln) zur Genehmigung gestellt hat, beurteilt sich nach dem jeweiligen Genehmigungsantrag, der unter Umständen der Auslegung bedarf (so zum Baurecht BVerwG, B.v. 6.2.2013 - 4 B 39.12 - juris Rn. 11 m.w.N.; der Senat erachtet diese Rechtsprechung jedenfalls insoweit auf das Immissionsschutzrecht übertragbar, zumal im Immissionsschutzrecht insbesondere angesichts der 4. BImSchV ohnehin deutlich konkretere und "engmaschigere" objektive Grenzen ausgestaltet sind).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.2017 - 3 S 1102/17

    Baurechtlich Abgrenzung von Wettbüros und Wettannahmestellen

    bb) Es ist Sache des Bauherrn, durch seinen Genehmigungsantrag "das Vorhaben" und damit den Gegenstand der bauplanungsrechtlichen Beurteilung festzulegen, soweit er sich dabei innerhalb derjenigen Grenzen hält, die einer Zusammenfassung oder Trennung einzelner Baumaßnahmen objektiv gesetzt sind (BVerwG, Beschl. v. 6.2.2013 - 4 B 39.12 - juris; Beschl. v. 21.8.1991 - 4 B 20.91 - DVBl. 1992, 40; Urt. v. 4.7.1980 - 4 C 99.77 - NJW 1981, 776).
  • BVerwG, 15.07.2022 - 4 B 32.21

    Zulässigkeit einer denkmalschutzrechtlichen Auflage hinsichtlich einer

    Ob ein Bauherr ein Gesamtvorhaben oder mehrere Einzelvorhaben zur Genehmigung gestellt hat, beurteilt sich nach dem jeweiligen Genehmigungsantrag, der unter Umständen der Auslegung bedarf (BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 4 B 39.12 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 28.07.2021 - 9 ZB 20.3160

    Kfz-Werkstatt im allgemeinen Wohngebiet

    Es ist nicht Sache der Behörde oder des Verwaltungsgerichts, sondern Sache des betroffenen Bauherrn, durch seinen Bauantrag den Inhalt des Vorhabens festzulegen, das Gegenstand einer bauplanungsrechtlichen Beurteilung eines baurechtlichen Genehmigungsverfahrens sein soll (vgl. BVerwG, B.v. 6.2.2013 - 4 B 39.12 - juris Rn. 11; B.v. 29.10.1992 - 4 B 103.92 - juris Rn. 3) Der Bauherr hat die konkreten Nutzungsentscheidungen zu treffen oder eingehende Überlegungen zur Abhilfemöglichkeit eines rechtswidrigen Zustands anzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 15.6.2021 - 9 ZB 19.49 - juris Rn. 16; B.v. 10.10.2019 - 9 ZB 17.150 - juris Rn. 6; B.v. 23.2.2017 - 9 ZB 14.1914 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 22.02.2021 - 1 ZB 18.1826

    Vorbescheid für Nutzungsänderung eines Wohngebäudes im Außenbereich

    Ob ein Bauherr ein Gesamtvorhaben oder mehrere Einzelvorhaben zur Genehmigung bzw. hierzu eine selbständige Voranfrage gestellt hat, beurteilt sich nach dem jeweiligen Antrag, der unter Umständen der Auslegung bedarf (BVerwG, B.v. 6.2.2013 - 4 B 39.12 - juris Rn. 11; B.v. 5.3.1999 - 4 B 62.98 - BauR 1999, 1281; BayVGH, U.v. 29.1.2019 - 1 BV 16.232 - BayVBl 2019, 562; SächsOVG, B.v. 13.8.2012 - 1 B 242/12 - NVwZ-RR 2013, 14).
  • VGH Bayern, 01.12.2020 - 1 ZB 20.1282

    Baugenehmigung für eine Traktorgarage mit Dachterrasse

    Ob ein Bauherr ein Gesamtvorhaben oder mehrere Einzelvorhaben zur Genehmigung gestellt hat, beurteilt sich nach dem jeweiligen Genehmigungsantrag, der unter Umständen der Auslegung bedarf (BVerwG, B.v. 6.2.2013 - 4 B 39.12 - juris Rn. 11; B.v. 21.8.1991 - 4 B 20/91 - DVBl 1992, 40; BayVGH, U.v. 29.1.2019 - 1 BV 16.232 - BayVBl 2019, 562; SächsOVG, B.v. 13.8.2012 - 1 B 242/12 - NVwZ-RR 2013, 14).
  • VGH Bayern, 25.05.2022 - 22 AE 22.40004

    Vorläufige Einstellung von Bauarbeiten für Windpark

    Ob ein Bauherr (Betreiber) ein Gesamtvorhaben (vorliegend einen Windpark) oder mehrere Einzelvorhaben (vorliegend jede Windenergieanlage einzeln) zur Genehmigung gestellt hat, beurteilt sich nach dem jeweiligen Genehmigungsantrag, der unter Umständen der Auslegung bedarf (so zum Baurecht BVerwG, B.v. 6.2.2013 - 4 B 39.12 - juris Rn. 11 m.w.N.; der Senat erachtet diese Rechtsprechung jedenfalls insoweit auf das Immissionsschutzrecht übertragbar, zumal im Immissionsschutzrecht insbesondere angesichts der 4. BImSchV ohnehin deutlich konkretere und "engmaschigere" objektive Grenzen ausgestaltet sind).
  • VGH Bayern, 22.10.2019 - 9 ZB 15.2637

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag hinsichtlich einer Nutzungsänderung zu

    Zwar ist es - auch nach der vom Kläger angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 20.8.1992 - 4 C 57.89 - juris) - Sache des Bauherrn, durch seinen Bauantrag den Inhalt des Vorhabens i.S.v. § 29 Abs. 1 BauGB festzulegen, das Gegenstand einer bauplanungsrechtlichen Beurteilung eines baurechtlichen Genehmigungsverfahrens sein soll (vgl. BVerwG, B.v. 6.2.2013 - 4 B 39.12 - juris Rn. 11; B.v. 29.10.1992 - 4 B 103.92 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 15.06.2021 - 1 B 19.221

    Anfechtungsklage der Gemeinde gegen Bauvorbescheid für Vertriebene und

  • VGH Bayern, 13.05.2016 - 9 ZB 14.1419

    Gerichtliche Beurteilung der bebauungsrechtlichen Wirkungen eines Vorhabens

  • VGH Bayern, 08.09.2016 - 9 CE 16.1397

    Bauaufsichtliche Genehmigung für zwei Freischankflächen und gaststättenrechtliche

  • VG München, 17.06.2021 - M 1 S 20.43

    Örtliche Bauvorschriften über Werbeanlagen

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